Bundestagswahl: Wochenarbeitszeit und Zeiterfassungsgesetz

wochenarbeitszeit

Jens Schlatmann

15. Mrz 2025

Kategorie: Good2Know

Die Bundestagswahl 2025 hat die Ampel-Zeit nun endgültig beendet und eine neue Regierung steht vor der Tür und bringt weitreichende Veränderungen im Arbeitsrecht mit sich. Insbesondere das geplante Zeiterfassungsgesetz mit Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung und die Neuregelung der Arbeitszeiten stehen zur Diskussion – Themen, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber intensiv beschäftigen. In diesem Artikel beleuchten wir, wie die mögliche Regierungskoalition aus CDU und SPD diese Reformen beeinflussen könnte und welche Auswirkungen dies auf den Arbeitsalltag hat. Im Fokus: Die wohl bald geltende Wochenarbeitszeit.

Politische Weichenstellung: Elektronische Zeiterfassung

Mit der Wahl eines neuen Bundestags und der Aussicht auf eine Regierung aus CDU und SPD steht das politische Fundament für anstehende Gesetzesänderungen bereit. Der bisher angestrebte Gesetzesentwurf zur elektronischen Zeiterfassung, initiiert durch Minister Hubertus Heil, wird voraussichtlich nicht umgesetzt. Experten gehen davon aus, dass der politische Kurswechsel Raum für alternative Ansätze im Arbeitsrecht schafft.

Die geplante Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung sollte Transparenz und Fairness im Arbeitsmarkt fördern. Allerdings stießen bereits vor der Wahl erhebliche Bedenken seitens der Wirtschaft und der Sozialpartner auf Widerstand. Mit dem neuen politischen Kurs der potenziellen CDU-SPD-Koalition wird es wahrscheinlich zu einem Strategiewechsel kommen:

  • Wirtschaftliche Bedenken: Unternehmen befürchten hohe Implementierungskosten und Verwaltungsaufwand.
  • Flexibilitätsverlust: Kritiker argumentieren, dass starre Zeiterfassungssysteme moderne flexible Arbeitsmodelle behindern.
  • Politische Prioritäten: Eine Regierungskoalition könnte sich auf andere arbeitsrechtliche Reformen konzentrieren. Fokus zurzeit: die Wochenarbeitszeit als neue Maßgabe.

Übergang zur Wochenarbeitszeit: Mehr Flexibilität im Arbeitsalltag

Parallel zur Diskussion um die Zeiterfassung steht eine fundamentale Änderung des Arbeitszeitgesetzes an. Statt einer fixen täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden soll künftig ein wöchentliches Soll im Fokus stehen. Diese Umstellung bietet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern neue Freiräume:

Grundsätzlicher Hintergedanke ist die Modernisierung des Arbeitsrechts. Während der Corona-Pandemie hat das Homeoffice endgültig Einzug in die deutsche Wirtschaft und in den Arbeitsalltag von Millionen Bundesbürgern erhalten. Auch im Sinne von „New-Work“ und einer allgemein flexibleren Arbeitsgestaltung steht der eher starre 8-Stunden-Tag eher entgegen. Ein flexibleres Wochen-Soll kann hier ein guter Weg sein. So sieht es zumindest die CDU um Friedrich Merz.

Wochenarbeitszeit: Wie geht das?

Traditionell basiert das deutsche Arbeitszeitgesetz auf dem 8-Stunden-Tag, der eine maximale tägliche Arbeitszeit von acht Stunden vorsieht, mit möglichen Ausnahmen für Überstunden und einer maximalen Wochenarbeitszeit von 48 Stunden. Dieses Modell stammt aus einer Zeit, in der Arbeit hauptsächlich in Fabriken und Büros mit festen Arbeitszeiten stattfand.

Die neue Wochenarbeitszeit-Regelung soll dieses starre Modell ablösen. Dabei steht nicht mehr die tägliche Begrenzung im Fokus, sondern ein wöchentliches Arbeitszeitkontingent. Arbeitnehmer können flexibler entscheiden, an welchen Tagen sie mehr oder weniger arbeiten – solange sie die gesetzlich festgelegte Wochenarbeitszeit nicht überschreiten.

Risiken und offene Fragen zur Wochenarbeitszeit

Gegner dieser Reform befürchten allerdings, dass Arbeitnehmer unter Druck geraten könnten, lange Arbeitstage zu leisten, was die Erholung erschwert. Deshalb sind klare gesetzliche Schutzmaßnahmen erforderlich, um Überlastung zu vermeiden.

Auch wird die Wochenarbeitszeit nicht flächendeckend anwendbar sein. Im Schichtbetrieb in einem Produktionsunternehmen, wird man wohl weiter nicht um den klassischen Arbeitstag umhin kommen. Auch können andere betriebliche Faktoren, wie Projektvorgaben, dem Vorhaben Grenzen setzen. Spannend wird also sein, welche Spielräume beispielsweise in Tarifverträgen oder der individuellen Vertragsbasis bleiben.

Diese Reform könnte einen entscheidenden Wandel im deutschen Arbeitsrecht markieren – weg von der starren Zeiteinteilung hin zu einer modernen, flexiblen Arbeitswelt, wennauch noch offene Fragen zu klären sind.

Übergang zur Wochenarbeitszeit mit MytimeTracker

Die wohl bald neu eingeführte Wochenarbeitszeit wird für viele Unternehmen eine technische Herausforderung in der Umsetzung darstellen. Die bestehenden Systeme sind darauf nicht ausgelegt. MyTimeTracker kann dies jedoch scho heute problemlos abbilden!

Österreich Nachtarbeit erfassen mit MyTimeTracker

Fazit

Die Bundestagswahl 2025 markiert einen Wendepunkt in der deutschen Arbeitsgesetzgebung. Während das umstrittene Zeiterfassungsgesetz unter dem neuen politischen Kurs vermutlich nicht Realität wird, steht eine zukunftsweisende Reform des Arbeitszeitgesetzes an. Die Fokussierung auf eine Wochenarbeitszeit bietet Chancen für mehr Flexibilität und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben – ein Schritt in Richtung eines modernen Arbeitsmarktes.

MyTimeTracker Zeiterfassung

Flexibles Stundenkonto

Jeder Mitarbeiter verfügt über ein persönliches Zeitkonto. Überstunden und Fehlzeiten werden tagesgenau erfasst und die automatisierte Pausenprüfung sorgt für die Einhaltung der Arbeitszeiten.

Smarte Soll-Zeiten

Soll-Zeiten können für jeden Mitarbeiter tagesgenau festgelegt werden. Auch wenn eine Teilzeitkraft mal an einem anderen Tag, als geplant, arbeite – am Ende zählen die Wochenstunden und das Saldo stimmt.

Urlaubstage und Fehlzeiten

Urlaubskonten sowie ein Urlaubsübertrag können für jeden Mitarbeiter individuell konfiguriert werden. Für Abwesenheiten und Fehlzeiten gibt es zudem aussagekräftige Statistiken.

Regeln Festlegen

Sie entscheiden, wie die Zeiterfassung funktioniert und gesteuert wird. Sollen Mitarbeiter Zeiten selbst eintragen dürfen? Darf nur vor Ort gestempelt werden? Müssen Abwesenheiten beantragt werden?