In Österreich sind die Vorgaben und Regeln zur Arbeitszeiterfassung klar definiert und regeln detailliert, wie Arbeitszeiten zu erfassen und zu dokumentieren sind. Diese Regelungen dienen dem Schutz der Arbeitnehmer und der Sicherstellung fairer Arbeitsbedingungen. Die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben zur Zeiterfassung von Mitarbeitern sind im Arbeitszeitgesetz (AZG) und im Arbeitsruhegesetz (ARG) festgelegt.
Arbeitszeitgesetz (AZG) Österreich
Arbeitszeitaufzeichnung (auch Stunden- oder Zeiterfassung genannt) ist für alle Arbeitnehmer in Österreich gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben. Dabei müssen die täglich Arbeitszeit, alle Pausen, sowie der Anfangs- und Endzeitpunkt des Arbeitstages schriftlich dokumentiert werden.
In Österreich beträgt die Normalarbeitszeit für Arbeitnehmer acht Stunden pro Tag und insgesamt 40 Stunden pro Woche, sofern sie nicht im Arbeits- oder Kollektivvertrag anders geregelt wird. Dabei handelt es sich um die reine Arbeitszeit ohne Pausen oder Ruhezeiten. Bei einer Überschreitung der täglichen oder wöchentlichen Normalarbeitszeit, wird diese Zeit als Überstunden aufgezeichnet. Es darf unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 12 Stunden pro Tag und insgesamt 60 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Im Falle einer Vier-Tage-Woche (Mehr erfahren: Wie kann eine 4-Tage-Woche gelingen?) darf die tägliche Arbeitszeit auf zeht Stunden verlängert werden. Jedoch darf der Durchschnitt der Arbeitszeit über vier Monate 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
Arbeitsruhegesetz (ARG) Österreich
Arbeiter haben in jeder Kalenderwoche Anspruch auf eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 36 Stunden. In der Regel muss der gesamte Sonntag in diese Ruhezeit fallen. Arbeitnehmer dürfen während der Wochenend- und Feiertagsruhe nur dann beschäftigt werden, wenn dies gesetzlich zugelassen ist. Wird an Sonn- und Feiertagen dennoch gearbeitet, muss der Ruhetag ersatzweise zu einem anderen Zeitpunkt gewährt werden.
Für bestimme Berufsgruppen, wie Arbeitnehmer im Schichtbetrieb, Pflegekräfte oder etwa Wachdienste, gibt es Ausnahmeregelungen. Auch können Ausnahmen in außergewöhnlichen Fällen gewährt werden, wenn beispielsweise eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben oder eine gefährliche Betriebsstörung vorliegen.
Der Kollektivvertrag kann Ausnahmen für bestimmte Tätigkeiten aus wirtschaftlichen Gründen zulassen. Außerdem kann die Betriebsvereinbarung bei vorübergehend auftretendem besonderen Arbeitsbedarf Ausnahmen an bis zu vier Wochenenden oder Feiertagen pro Arbeitnehmer zulassen. Eine Ausnahme kann jedoch nicht für vier aufeinanderfolgende Wochenenden vorgesehen werden.
In Betrieben ohne Betriebsrat kann dies schriftlich mit den einzelnen Arbeitnehmern vereinbart werden.
Zeiterfassung: Was muss erfasst werden?
Grundsätzlich sind Unternehmen verpflichtet, die Arbeitszeiten der Mitarbeiter zu erfassen und die erstellten Nachweise eine Zeit lang aufzubewahren. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird durch Kontroll- und Sanktionierungsmechanismen gewährleistet.
Dokumentation der Arbeitszeit
Es müssen Beginn und Ende sowie die Dauer der geleisteten Arbeitszeit dokumentiert werden. Zudem sind Pausen- und Ruhezeiten sowie deren Beginn und Ende zu erfassen. Neben der Arbeitszeit müssen auch die tägliche und wöchentliche Ruhezeit erfasst werden.
Aufbewahrungspflicht
Die Arbeitszeitnachweise müssen für mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Die Aufzeichnungen sind auf Verlangen von Behörden vorzuzeigen.
Kontrolle und Sanktionen
Regelmäßige sowie anlassbezogene Kontrollen durch die Arbeitsinspektion sind möglich und sollen die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in Österreich gewähren. Bei Verstößen können Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro pro Verstoß die Folge sein. Bei Wiederholung können die Strafen auch höher sein.
MyTimeTracker: Nachtstunden einfach erfassen
Egal ob in Deutschland, Österreich oder anderswo – bei Nachtarbeit ist eine korrekte und lückenlose Erfassung der Arbeitszeit immer unerlässlich. Nur wenn alles korrekt aufgezeichnet ist, können Steuerfreibeträge oder Zuschläge ausgezahlt werden.
Einsatz von Zeiterfassungssystemen
Besonders größere Unternehmen in Österreich greifen auf Zeiterfassungssysteme zurück. Die meist elektronischen Systeme unterstützen den Arbeitgeber bei der Erfüllung seiner Pflichten und bieten dem Arbeitnehmer eine komfortable Möglichkeit zur Erfassung. Viele Systeme unterstützen auch aktiv bei der Einhaltung der Ruhe- und Pausenzeiten, beispielsweise durch eine automatische Prüfung (Mehr zur MyTimeTracker-Pausenprüfung) der Zeiten. Unabhängig von Anbieter und System hat der Mitarbeiter einmal im Monat das Recht, die aufgezeichneten Stunden einzusehen. Dies dient der Transparenz und muss kostenlos möglich sein.
Sonderbestimmungen in Österreich
Da Arbeitsverhältnisse durchaus stark varrieren können, ist eine Berücksichtungen von Sonderbestimmungen bei der Auswahl eines Zeiterfassungssystems notwendig. Durch die stetig steigende Verbreitung von mobiler Arbeit und Home-Office, ist ein klassisches „Stempeln“ am Eingang oft nicht möglich. Hier muss ein System verlässliche Alternativen bieten.
Regelungen bei Nachtarbeit
Grundsätzlich gelten in Österreich die Stunden zwischen 22:00 und 05:00 Uhr als Nachtarbeit. Zusätzlich gelten alle Personen als Nachtarbeitnehmer, wer regelmäßig oder in mindestens 48 Nächten pro Jahr drei oder mehr Stunden nachts arbeitet. Bei Nachtarbeitnehmern sind verlängerte Ruhezeiten sowie eine regelmäßige unentgeltliche Untersuchung der Gesundheit vorgeschrieben. Aus diesen Gründen und da häufig auch Zuschläge gezahlt werden, sollte bei Nachtarbeit ein fähiges Zeiterfassungssystem (Mehr erfahren: Nachtstunden in MyTimeTracker) ausgesucht werden – nicht alle können die Anforderungen erfüllen.
Fazit
Die gesetzlichen Regeln und Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung in Österreich sind darauf ausgelegt, die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und eine gerechte Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeiten präzise zu erfassen und zu dokumentieren, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen. Durch diese Maßnahmen sollen faire Arbeitsbedingungen und der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer gewährleistet werden. In vielen Fällen lohnt es sich daher, auf eine elektronische Zeiterfassung zu setzen, um so alle Pflichten erfüllen zu können ohne einem erheblichen Aufwand ausgesetzt zu sein.
Quellen: Arbeitsinspektion, Arbeitsruhegesetz