Zeitumstellung 2026: Arbeitszeit in der Nachtschicht

Jens SchlatmannAktualisiert am 1. August 2026
Arbeitszeiterfassung während der Zeitumstellung

Bei der Zeitumstellung in der Nachtschicht zählt die tatsächlich geleistete Zeit. Im Frühjahr kann eine Schicht nach lokaler Uhrzeit eine Stunde kürzer erscheinen, im Herbst eine Stunde länger. Ob daraus Mehr- oder Minderarbeit und ein Vergütungsanspruch entstehen, hängt zusätzlich von Dienstplan, Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ab.

Termine der Zeitumstellung 2026

UmstellungDatumÄnderung in Deutschland
Beginn der SommerzeitSonntag, 29. März 20262:00 Uhr wird auf 3:00 Uhr vorgestellt
Ende der SommerzeitSonntag, 25. Oktober 20263:00 Uhr wird auf 2:00 Uhr zurückgestellt

Die europäische Regelung zur Sommerzeit gilt 2026 weiterhin. Für Betriebe mit Nachtschichten ist besonders die Umstellung am 25. Oktober relevant, weil die Stunde zwischen 2:00 und 3:00 Uhr zweimal vorkommt.

Herbst: Wird die zusätzliche Stunde zur Arbeitszeit?

Wer während der Rückstellung durchgehend arbeitet, leistet tatsächlich eine Stunde mehr, als eine einfache Differenz aus lokaler Start- und Endzeit vermuten lässt. Eine Schicht von Samstag 22:00 Uhr bis Sonntag 6:00 Uhr umfasst in der Umstellungsnacht neun reale Stunden vor Abzug der Pause.

Ob diese zusätzliche Stunde als Überstunde vergütet oder über ein Arbeitszeitkonto ausgeglichen wird, richtet sich nach den geltenden Vereinbarungen und dem konkreten Dienstplan. Die Zeiterfassung muss zunächst die tatsächliche Dauer korrekt abbilden.

Frühjahr: Entsteht eine Minusstunde?

Bei der Umstellung auf Sommerzeit wird die Uhr von 2:00 auf 3:00 Uhr vorgestellt. Eine durchgehende Nachtschicht kann dadurch real eine Stunde kürzer sein. Ob Beschäftigte die fehlende Stunde nacharbeiten müssen oder die geplante Schicht als erfüllt gilt, lässt sich nicht allein mit der Uhrumstellung beantworten.

Relevant sind unter anderem:

  • vertraglich vereinbarte Arbeitszeit,
  • festgelegte Schichtdauer,
  • Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung,
  • Arbeitszeitkonto und betrieblicher Ausgleich,
  • Anordnung und Gestaltung des Dienstplans.

Warum einfache Uhrzeiten zu falschen Ergebnissen führen

Eine Berechnung nur nach dem Muster „Ende minus Beginn“ ist in der Umstellungsnacht fehleranfällig. Das System muss neben der lokalen Uhrzeit auch Datum und Zeitzone berücksichtigen.

Beispiel für die Rückstellung:

BuchungLokale ZeitEindeutige Einordnung
Arbeitsbeginn24.10.2026, 22:00 Uhrvor der Umstellung
erste 2:30 Uhr25.10.2026, 2:30 Uhr Sommerzeitvor dem Zurückstellen
zweite 2:30 Uhr25.10.2026, 2:30 Uhr Normalzeitnach dem Zurückstellen
Arbeitsende25.10.2026, 6:00 Uhrnach der Umstellung

Ohne Zeitzoneninformation wären die beiden Buchungen um 2:30 Uhr nicht eindeutig unterscheidbar.

Checkliste für Arbeitgeber

Vor der Umstellungsnacht sollten Planungsverantwortliche prüfen:

  1. Speichert die Zeiterfassung Zeitstempel mit korrekter Zeitzone?
  2. Wird die reale Dauer der Nachtschicht richtig berechnet?
  3. Sind Pausen eindeutig dokumentiert?
  4. Wie regeln Vertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung den Ausgleich?
  5. Werden mögliche Nacht-, Sonn- und Feiertagszeiträume getrennt ausgewertet?
  6. Ist für Beschäftigte verständlich, wie die Stunde im Arbeitszeitkonto erscheint?

Nachtschichten korrekt erfassen

Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pausen auch in der Zeitumstellung nachvollziehbar dokumentieren und für das Arbeitszeitkonto auswerten.

Nachtschichten korrekt erfassen

Die Sommerzeit endet am Sonntag, 25. Oktober 2026. In Deutschland wird die Uhr um 3:00 Uhr auf 2:00 Uhr zurückgestellt.

Fazit

Die Zeitumstellung verändert nicht die tatsächlich geleistete Dauer, sondern deren Darstellung auf der lokalen Uhr. Eine geeignete Zeiterfassung speichert eindeutige Zeitstempel und berechnet die reale Schichtdauer. Wie zusätzliche oder fehlende Zeit ausgeglichen wird, muss der Betrieb anhand seiner geltenden Vereinbarungen klären.

Quelle: EU-Kommission – Dauer der Sommerzeit bis einschließlich 2026

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