Rechner: Urlaubsanspruch

Der Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern in Deutschland ist gesetzlich geregelt und basiert auf dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Die Umrechnung hängt vor allem von den regelmäßigen Arbeitstagen pro Woche ab. Im Folgenden werden die wichtigsten Faktoren und Berechnungsgrundlagen erläutert. Mit unserem Urlaubsrechner lässt sich der Anspruch schnell berechnen.
Urlaubsanspruch für Teilzeitkräfte
Der gesetzliche Urlaubsanspruch wird in § 3 BUrlG geregelt und beträgt 24 Werktage. Als Werktage gelten dabei sechs Tage von Montag bis Samstag. Der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen beruht also auf einer 6-Tage-Woche und entspricht 20 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche.
Grundsätzlich gelten für Teilzeitkräfte die gleichen Vorgaben wie für Vollzeitkräfte. Für die Umrechnung ist die Zahl der regelmäßigen Arbeitstage entscheidend. Wenn der Vollzeitanspruch bei einer 5-Tage-Woche 20 Urlaubstage beträgt und eine Teilzeitkraft regelmäßig an 3 Tagen arbeitet, gilt folgende Rechnung:
(3/5) × 20 = 12 Urlaubstage
Arbeits- und Tarifverträge können einen höheren Anspruch festlegen. Bei Teilzeit wird dieser Anspruch grundsätzlich anhand der Arbeitstage umgerechnet; die Zahl der Stunden pro Arbeitstag ist dafür nicht ausschlaggebend.
Neben dieser Faustregel gibt es Ausnahmen und gesonderte Regelungen für bspw. Praktikanten oder geringfügig Beschäftigte (Minijob). In diesem Artikel mehr dazu: Mindesturlaub – für wen gilt was?
MyTimeTracker Urlaubsrechner
Mit diesem Rechner ganz einfach selbst herausfinden, wie hoch Urlaubsanspruch Ihrer Mitarbeiter ist. Die in Deutschland gültige Untergrenze liegt bei 20 Tagen, wenn vollzeit eine Fünf-Tage-Woche gearbeitet wird.
Errechnete Urlaubstage: 24 Tage
Urlaubsanspruch in Österreich
In Österreich ist der Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer gesetzlich durch das Urlaubsgesetz geregelt. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen, die sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit richtet. Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte zur Berechnung und Regelung des Mindesturlaubs in Österreich erläutert.
Der gesetzliche Mindesturlaub in Österreich beträgt:
- 30 Werktage pro Jahr, bei einer 6-Tage-Woche
- 25 Arbeitstage pro Jahr, bei einer 5-Tage-Woche
Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigt ist.
Nach mehr als 25 Dienstjahren bei derselben Arbeitgeberin oder demselben Arbeitgeber erhöht sich der Urlaubsanspruch:
- 36 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche.
- 30 Arbeitstage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche
Bei Teilzeitbeschäftigten bleibt der Anspruch auf fünf beziehungsweise sechs Urlaubswochen bestehen; die Zahl der Urlaubstage richtet sich nach den regelmäßigen Arbeitstagen. Für das erste Arbeitsjahr gelten zusätzliche Regeln zum schrittweisen Entstehen des Anspruchs.
Urlaubsanspruch in der Schweiz
In der Schweiz wird der Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer durch das Obligationenrecht (OR) geregelt. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen, die je nach Alter und Betriebszugehörigkeit variieren können. Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte zur Berechnung und Regelung des Mindesturlaubs in der Schweiz erläutert.
Der gesetzliche Mindesturlaub in der Schweiz beträgt:
- 20 Arbeitstage pro Jahr, bei einer 5-Tage-Woche (ab dem 20. Lebensjahr)
- 25 Arbeitstage pro Jahr, bei einer 5-Tage-Woche (bis zum 20. Lebensjahr)
- Teilzeitkräfte: anteilige Berechnung proportional zu den Arbeitstagen
Neben dem gesetzlichen Mindesturlaub können Arbeitgeber freiwillig mehr Urlaub gewähren. Diese zusätzlichen Urlaubstage sind oft Bestandteil von Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen. Es ist wichtig, den individuellen Arbeitsvertrag sowie geltende betriebliche oder tarifliche Regelungen zu prüfen.
Fazit
In Österreich, Deutschland und der Schweiz gelten grundsätzlich sehr ähnliche Regelungen und die Berechnung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs erfolgt nach einem stringenten Schema: von oberster Bedeutung ist die Anzahl der Arbeitstage. Für Teilzeitkräfte gelten ebenfalls stets die gleichen Regelungen und Urlaubstage werden anteilig gewährt. Mit dem MyTimeTracker Urlaubsrechner wird die Berechnung somit zum Kinderspiel.
Quellen: Bundesurlaubsgesetz, CH-CH, oesterreich.gv.at
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