BAG-Beschluss zur Arbeitszeiterfassung: Was gilt?

Jens SchlatmannAktualisiert am 1. August 2026
Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung

Der BAG-Beschluss 1 ABR 22/21 bedeutet: Arbeitgeber müssen ein System einführen, mit dem die von Beschäftigten geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Der Beschluss schreibt jedoch nicht pauschal vor, dass jeder Betrieb dafür eine elektronische Stempeluhr oder eine bestimmte Software verwenden muss.

Für Unternehmen ist deshalb entscheidend, eine verlässliche Erfassung tatsächlich einzuführen und den betrieblichen Ablauf klar zu regeln. Die bloße Möglichkeit, Zeiten freiwillig zu notieren, reicht als Organisationsmaßnahme nicht aus.

Was hat das Bundesarbeitsgericht entschieden?

Ausgangspunkt war nicht die Klage eines Beschäftigten auf Zeiterfassung. Ein Betriebsrat wollte gerichtlich feststellen lassen, dass er die Einführung einer elektronischen Zeiterfassung über sein Initiativrecht durchsetzen kann.

Das Bundesarbeitsgericht verneinte dieses Initiativrecht. Seine Begründung war allerdings weitreichend: Nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz besteht bereits eine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers, ein System einzuführen, mit dem Beginn und Ende und damit die Dauer der Arbeitszeit erfasst werden können.

Der vollständige BAG-Beschluss 1 ABR 22/21 erläutert auch den Zusammenhang mit dem Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2019.

Das BAG bestätigt eine Pflicht zum Zeiterfassungssystem, aber keine pauschale Pflicht zu einer bestimmten technischen Lösung.

Welche Arbeitszeiten müssen erfasst werden?

Das System muss die tatsächlich geleistete Arbeitszeit nachvollziehbar machen. Dafür sind insbesondere Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit relevant. Nur so lässt sich später prüfen, ob Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten eingehalten wurden.

Pausen müssen im Ergebnis ebenfalls richtig berücksichtigt werden. Eine pauschal hinterlegte Pause darf nicht dazu führen, dass die dokumentierte Arbeitszeit von der Realität abweicht. Wie Buchungen, Korrekturen und Freigaben konkret ablaufen, sollte der Betrieb verbindlich festlegen.

Muss die Zeiterfassung elektronisch sein?

Der BAG-Beschluss selbst legt kein bestimmtes Format fest. Das Gericht weist ausdrücklich darauf hin, dass je nach Tätigkeit und Unternehmen auch Aufzeichnungen in Papierform möglich sein können. Ebenso kann die Erfassung an Beschäftigte delegiert werden; der Arbeitgeber bleibt für die Einführung und Organisation des Systems verantwortlich.

Eine digitale Lösung ist in der Praxis dennoch oft vorteilhaft, weil sie:

  • Beginn, Ende und Pausen einheitlich dokumentiert,
  • fehlende oder unplausible Buchungen sichtbar macht,
  • Korrekturen nachvollziehbar abbildet,
  • Zeitkonten für Beschäftigte transparent macht,
  • Auswertungen für Lohnabrechnung und Personalplanung vereinfacht.

Checkliste für Arbeitgeber

  1. Erfassungsweg festlegen: App, Browser, Terminal oder ein anderer geeigneter Prozess.
  2. Verantwortung klären: Wer bucht, prüft und korrigiert Arbeitszeiten?
  3. Alle Einsatzorte abdecken: Auch Außendienst und Homeoffice berücksichtigen.
  4. Pausen realistisch erfassen: Automatische Regeln müssen zur tatsächlichen Pause passen.
  5. Zugriffe begrenzen: Beschäftigtendaten nur für berechtigte Rollen zugänglich machen.
  6. Änderungen dokumentieren: Nachträge und Korrekturen sollten nachvollziehbar bleiben.
  7. Beteiligungsrechte prüfen: Betriebsrat und Datenschutzverantwortliche rechtzeitig einbeziehen.

Arbeitszeiten verlässlich digital erfassen

MyTimeTracker verbindet Zeiterfassung per App, Browser und Tablet-Terminal mit transparenten Zeitkonten und nachvollziehbaren Korrekturen.

Arbeitszeiten verlässlich digital erfassen

Häufige Fragen zum BAG-Beschluss

Nein. Der BAG-Beschluss unterscheidet bei der grundsätzlichen Pflicht nicht nach der Unternehmensgröße. Die konkrete Ausgestaltung kann aber an Tätigkeit und Betrieb angepasst werden.

Fazit

Der BAG-Beschluss schafft keine Pflicht zu einem bestimmten Produkt, wohl aber zu einem funktionierenden System. Arbeitgeber sollten deshalb nicht nur ein Werkzeug auswählen, sondern auch Zuständigkeiten, Pausen, Korrekturen und mobile Arbeit eindeutig regeln. Eine digitale Zeiterfassung erleichtert diesen Prozess, wenn sie zum tatsächlichen Arbeitsalltag des Betriebs passt.

Bereit für professionelle Zeiterfassung?

Entdecken Sie MyTimeTracker – die All-in-One Lösung für Zeiterfassung, Dienstplanung und Arbeitszeitmanagement. Perfekt für Ihr Unternehmen, gesetzeskonform und einfach zu bedienen.

Gesetzeskonforme Zeiterfassung

BAG-konform & DSGVO-sicher

Intelligente Dienstplanung

Schichtplanung leicht gemacht

Einfach & Intuitiv

In 5 Minuten einsatzbereit

14 Tage kostenlos testen · Keine Kreditkarte erforderlich · Jederzeit kündbar