Krankmeldung – Was ist wichtig für Arbeitgeber?

Jens Schlatmann

26. Feb 2024

Kategorie: Abwesenheitsmanagement

Im Jahr 2022 haben die Krankmeldungen von Mitarbeitern in Deutschland einen neuen Höhepunkt erreicht. Das wollen wir als Anlass nehmen, einmal über das Thema Fehlzeiten und Krankmeldung von Mitarbeitern in Unternehmen zu sprechen. Als Arbeitgeber in Deutschland sind Sie verpflichtet, sich mit den gesetzlichen Vorgaben zur Krankmeldung Ihrer Mitarbeiter vertraut zu machen. Eine korrekte Abwicklung von Krankmeldungen ist nicht nur wichtig für die Rechtskonformität Ihres Unternehmens, sondern auch für das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter. In diesem Beitrag wollen wir 7 Dinge erklären, die für Sie als Arbeitgeber bei der Krankmeldung von Mitarbeitern wichtig sein könnten.
Krankmeldungen_Deutschland_2022

1. Krankmeldung durch den Mitarbeiter

Gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz (§5 EntgFG) sind Arbeitnehmer verpflichtet, ihrem Arbeitgeber ihre Krankheit unverzüglich mitzuteilen. Und das bestenfalls auch vor dem Beginn der auszuübenden Tätigkeit. Diese Mitteilungspflicht besteht ab dem ersten Tag der Krankheit und sollte, wenn möglich, auch eine voraussichtliche Dauer des Ausfalls beihnhalten. Falls eine rechtzeitige Benachrichtigung nicht möglich ist, muss der Arbeitnehmer die Krankmeldung schnellstmöglich nachholen. Die Krankmeldung ist im Übrigen nicht gleichzusetzen mit der Krankschreibung durch einen Arzt.

2. Krankschreibung durch einen Arzt

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), im Volksmund auch Krankschreibung genannt, wird in der Regel durch den Hausarzt ausgestellt. Eine Ärztliche Krankschreibung ist erforderlich, wenn die Dauer der Krankheit länger als drei Tage beträgt, also folglich ab dem vierten Tag. Abweichende Regelungen können aber im Rahmen eines Tarifvertrages geregelt werden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz AU, musste bisher bei der Krankenkasse eingereicht werden. Seit der Einführung der elektronischen Krankschreibung (eAU), stellen die Krankenkassen diese den Unternehmen auf elektronischem Weg bereit.

3. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitern im Krankheitsfall für einen bestimmten Zeitraum den Lohn weiterzuzahlen. Die Dauer der Lohnfortzahlung richtet sich nach der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters und ist auf sechs Wochen, bzw. 42 Kalendertage, pro Jahr begrenzt. Voraussetzung dafür ist, dass der Mitarbeiter mindestens vier Wochen lang beim Unternehmen beschäftigt war. Danach tritt die Krankenkasse des Arbeitnehmers ein und zahlt Krankengeld.

Die Lohnfortzahlung ist auf 6 Wochen oder 42 Kalendertage jährlich beschränkt. Danach kann Krankengeld beantragt werden.

4. Krankheit als Kündigungsgrund?

Wer sich krank meldet und tatsächlich krank ist, der hat nichts zu befürchten. Lediglich beim Vortäuschen einer Krankheit droht die fristlose Kündigung und womöglich eine Anzeige wegen Betrugs. Auch in der Probezeit gibt es hier nichts zu befürchten. Es gelten zwar gelockerte Kündigungsbedingungen, aber diese gelten nicht für rechtmäßige Krankmeldungen.

5. Krank zur Arbeit?

Grundsätzlich kann man auch trotz Diagnose einen Arztes zur Arbeit gehen. Es gibt in Deutschland keinen Zwang zur Krankmeldung. Dennoch ist es natürlich immer fraglich, ob das der Genesung hilft oder ob damit nicht die Kollegen in Mitleidenschaft gezogen werden. So darf man trotz einer Krankschreibung wegen schwerer Grippe dennoch wieder zur Arbeit gehen, wenn es einem wieder gut geht, obwohl man eigentlich ein paar Tage länger krank geschrieben wäre.

6. Welche Informationen muss ein Mitarbeiter preisgeben?

Krankheitsdaten gelten als sensible Daten und unterliegen besonderen Schutzbestimmungen. Sie dürfen nur für den Zweck der Lohnfortzahlung und Arbeitsorganisation verwendet werden und müssen entsprechend gesichert werden. Darüberhinaus sind ist lediglich die Dauer der Krankmeldung für den Arbeitgeber relevant. Es ist zwar nicht verboten, als Vorgesetzter hier einmal nachzufragen, aber letztlich fallen Krankheitsbild und Ursache unter den Schutz der Privatsphäre. Hat man bei anhaltender oder häufiger kurzfristiger Krankheit dennoch Zweifel, kann man beispielsweise eine verpflichtende Krankschreibung durch einen Arzt ab Tag 1 verfügen.

6. Abwesenheitsmanagment schafft Abhilfe

Ein effektives Abwesenheitsmanagement kann dazu beitragen, Krankheitszeiten zu reduzieren und die Produktivität Ihres Unternehmens zu steigern. Durch regelmäßige Gespräche mit Ihren Mitarbeitern können Sie frühzeitig mögliche Ursachen für häufige Krankmeldungen identifizieren und gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen ergreifen. Ein digitales System, das Abwesenheiten, wie Krankmeldungen oder Urlaub, einfach abdeckt, kann hier hilfreiche Erkenntnisse liefern und auch den Ablauf der Krankmeldung an sich vereinfachen. MyTimeTracker kann hier unterstützen.

Fazit

Insgesamt ist eine korrekte und transparente Abwicklung von Krankmeldungen für Arbeitgeber von großer Bedeutung. Indem Sie sich mit den gesetzlichen Vorgaben vertraut machen und ein effektives Fehlzeitenmanagement implementieren, können Sie nicht nur die Rechtskonformität Ihres Unternehmens sicherstellen, sondern auch das Wohlbefinden und die Produktivität Ihrer Mitarbeiter fördern.

MyTimeTracker Zeiterfassung

Flexibles Stundenkonto

Jeder Mitarbeiter verfügt über ein persönliches Zeitkonto. Überstunden und Fehlzeiten werden tagesgenau erfasst und die automatisierte Pausenprüfung sorgt für die Einhaltung der Arbeitszeiten.

Smarte Soll-Zeiten

Soll-Zeiten können für jeden Mitarbeiter tagesgenau festgelegt werden. Auch wenn eine Teilzeitkraft mal an einem anderen Tag, als geplant, arbeite – am Ende zählen die Wochenstunden und das Saldo stimmt.

Urlaubstage und Fehlzeiten

Urlaubskonten sowie ein Urlaubsübertrag können für jeden Mitarbeiter individuell konfiguriert werden. Für Abwesenheiten und Fehlzeiten gibt es zudem aussagekräftige Statistiken.

Regeln Festlegen

Sie entscheiden, wie die Zeiterfassung funktioniert und gesteuert wird. Sollen Mitarbeiter Zeiten selbst eintragen dürfen? Darf nur vor Ort gestempelt werden? Müssen Abwesenheiten beantragt werden?