Was ist die elektronische Krankschreibung „eAU“?
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, eAU genannt, ist ein System zur digitalen Erfassung und Übermittlung von Krankheitszeiten. Anstelle der traditionellen Papierbescheinigungen („gelber Schein“), die Ärzte an Patienten ausstellen mussten, können nun Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen direkt elektronisch an die Krankenkassen übermittelt werden. Dies geschieht über eine sichere digitale Plattform, die die Integrität und Vertraulichkeit der Daten gewährleistet. Das System wurde im Oktober 2021 eingeführt und hat in den letzten Jahren schrittweise den guten alten „gelben Schein“ abgelöst.
Wie funktioniert die eAU?
Die Funktionsweise der eAU ist relativ einfach, aber dennoch äußerst effektiv. Wenn ein Patient den Arzt aufsucht und für eine bestimmte Zeit arbeitsunfähig geschrieben werden muss, erstellt der Arzt eine digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in seinem Praxissystem. Diese Bescheinigung enthält alle relevanten Informationen, einschließlich der Diagnose, der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit und anderer relevanter Details.
Anschließend wird die eAU elektronisch an die Krankenkasse des Patienten übermittelt. Dies geschieht über eine gesicherte Schnittstelle, die eine verschlüsselte Übertragung der Daten gewährleistet. Die Krankenkasse empfängt die eAU und verarbeitet sie in ihrem System. Auf diese Weise wird die Krankheitszeit des Patienten registriert und die entsprechenden Leistungen können ausbezahlt werden. Das bisher mühsame Versenden der Bescheinigung an die Krankenkasse sowie an den Arbeitgeber entfällt dadurch vollständig.
Wichtig ist, dass die Anfragen die korrekten Daten beinhalten. Wird z.B. ein abweichendes Datum angegeben, kann kein Dokument abgerufen werden.
Arbeitgeber: Abfrage bei der Krankenkasse
Seit dem 01.01.2023 werden keine gelben Scheine mehr ausgestellt. Arbeitgeber sind seitdem verpflichtet die Krankschreibungen der Mitarbeiter elektronisch über die Krankenkassen abzurufen. Das ist ein relativ unkomplizierter Prozess, der auf einer sicheren digitalen Plattform stattfindet. Hier ist eine Erläuterung, wie Arbeitgeber die eAU abrufen können:
1. Autorisierung und Anmeldung
Arbeitgeber müssen sich zunächst bei der zuständigen Krankenkasse ihres Mitarbeiters autorisieren lassen, um Zugriff auf die eAU zu erhalten. Dies erfolgt in der Regel durch eine Registrierung bei der Krankenkasse. Dies kann entweder über die Integration direkt über ein Lohnprogramm erfolgen, oder durch Registrierung bei der Krankenkasse oder dem SV-Meldeportal. Über das SV-Meldeportal können die
2. Elektronischer Abruf
Sobald die Autorisierung abgeschlossen ist, können Arbeitgeber die eAU elektronisch über die Plattform der Krankenkasse bzw. das SV-Meldeportal abrufen. Wichtig dafür, ist die korrekte Angabe der relevanten Daten. Neben der Sozialversicherungsnummer müssen auch die Daten der Krankschreibung präzise eingegeben werden. Kommt es zu Abweichungen bei z.B. der Dauer und das Enddatum ist falsch angegeben, kann keine Krankschreibung abgerufen werden. Hier ist auch eine präzise Kommunikation mit dem Arbeitnehmer notwendig. Eine Videoanleitung der ITSG (Service der Krankenkassen) haben wir hier ebenfalls eingefügt:
Fazit
Grundsätzlich bietet die Möglichkeit für Arbeitgeber, die eAU elektronisch abzurufen, eine effiziente und schnelle Möglichkeit, Krankheitszeiten ihrer Mitarbeiter zu verwalten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Durch die Digitalisierung dieses Prozesses können Arbeitsabläufe optimiert, Kosten gesenkt und die Genauigkeit der Daten verbessert werden. Es ist jedoch wichtig, dass Arbeitgeber sich mit den geltenden Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen vertraut machen, um den Schutz der Daten und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen. Auch sollte auf eine einwandfreie Kommunikation mit den Mitarbeitern geachtet werden, sodass es nicht zu Verzögerungen und Problemen beim Abruf kommt. Hier können elektronsische Krankemeldungen im Rahmen eines Zeit- und Abwesenheitsmanagement unterstützen.
Quellen: Techniker Krankenkasse, Bund der Arbeitgeber