Überstunden – was ist wichtig?

Ueberstunden

Jens Schlatmann

04. Apr 2023

Kategorie: Good2Know, Zeiterfassung

Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen. Die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit kann entweder im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag festgelegt sein. Überstunden können aufgrund von betrieblichen Gründen notwendig sein, wie zum Beispiel erhöhtem Arbeitsaufkommen, Personalengpässen oder unvorhergesehenen Ereignissen.

 

Das sagt das Recht

Gemäß §3 ArbZG darf die Arbeitszeit acht Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Überstunden sind nur in Ausnahmefällen erlaubt. In solchen Fällen darf die Arbeitszeit maximal zehn Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche betragen. Diese Ausnahmen sind jedoch auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt, wie zum Beispiel das Pflegepersonal, Feuerwehrleute oder Rettungsdienstmitarbeiter.

Mehrarbeitszeit muss von Arbeitgebern aufgezeichnet werden. Dies kann entweder manuell oder mithilfe von digitalen Zeiterfassungssystemen geschehen. Die Aufzeichnungen müssen mindestens zwei Jahre lang aufbewahrt werden. Die Aufzeichnungspflicht von Überstunden galt im Übrigen auch schon vor dem Urteil des Bundesarbeitsgericht im September 2022.

Laut Gesetz darf die regelmäßige Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche nur in Ausnahmefällen überschritten werden.

 

 Vergütung und Ausgleich von Überstunden

Mehrarbeit muss grundsätzlich vergütet werden. Die Höhe der Vergütung ist abhängig von der Arbeitsvertragsart. Bei einem Tarifvertrag wird die Vergütung in der Regel dort geregelt. Bei einem individuellen Arbeitsvertrag wird die Überstundenvergütung durch den Arbeitsvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt.

In der Regel muss Mehrarbeitszeit mit einem Zuschlag vergütet werden. Der Zuschlag beträgt mindestens 25 Prozent des Stundenlohns. Bei Nachtarbeit oder Arbeit an Sonn- und Feiertagen beträgt der Zuschlag mindestens 50 Prozent des Stundenlohns. Auch hier ist daher eine geordnete Erfassung der Arbeitszeiten sinnvoll, denn nur so kann eine rechtskonforme Zahlung der Aufschläge transparent gewährleistet werden.

Überstunden können durch Freizeit ausgeglichen werden. Der Ausgleich muss jedoch mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. In der Regel können Arbeitnehmer jedoch problemlos einen Anspruch auf Freizeitausgleich geltend machen. Wird der Überstundenabbau nicht möglich sein, muss die Mehrarbeitszeit ausbezahlt werden.

Wenn Mehrarbeit geleistet wird, muss ein Ausgleich stattfinden:

  • finanzielle Zuschläge von mindestens 25% des Stundenlohns
  • weitere Zuschläge bei Sonn- oder Feiertagen
  • Alternativer Ausgleich durch Freizeit

 Fazit

Überstunden sind in Deutschland gesetzlich geregelt und dürfen nur in Ausnahmefällen geleistet werden. Arbeitgeber müssen Überstunden aufzeichnen und angemessen vergüten. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Freizeitausgleich von Überstunden oder können die Ausbezahlung der Überstunden verlangen. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die gesetzlichen Regelungen zu Überstunden kennen und einhalten, um die Arbeitszeit fair und sicher zu gestalten.

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Flexibles Stundenkonto

Jeder Mitarbeiter verfügt über ein persönliches Zeitkonto. Überstunden und Fehlzeiten werden tagesgenau erfasst und die automatisierte Pausenprüfung sorgt für die Einhaltung der Arbeitszeiten.

Smarte Soll-Zeiten

Soll-Zeiten können für jeden Mitarbeiter tagesgenau festgelegt werden. Auch wenn eine Teilzeitkraft mal an einem anderen Tag, als geplant, arbeite – am Ende zählen die Wochenstunden und das Saldo stimmt.

Urlaubstage und Fehlzeiten

Urlaubskonten sowie ein Urlaubsübertrag können für jeden Mitarbeiter individuell konfiguriert werden. Für Abwesenheiten und Fehlzeiten gibt es zudem aussagekräftige Statistiken.

Regeln Festlegen

Sie entscheiden, wie die Zeiterfassung funktioniert und gesteuert wird. Sollen Mitarbeiter Zeiten selbst eintragen dürfen? Darf nur vor Ort gestempelt werden? Müssen Abwesenheiten beantragt werden?