Urteil des BAG

justizia

Jens Schlatmann

03. Feb 2023

Kategorie: Good2Know

Urteil mit Vorgeschichte

Im September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) ein Urteil zur Arbeitszeiterfassung gefällt, das für Unternehmen in Deutschland von großer Bedeutung ist. In dem Urteil geht es um die Frage, ob Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genau zu erfassen und zu dokumentieren.
Hintergrund des Urteils ist eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019, die eine verpflichtende Arbeitszeiterfassung für alle EU-Mitgliedsstaaten vorsieht. Die Umsetzung dieser Richtlinie hatte in Deutschland zu einer Debatte geführt, da es hierzulande bislang keine allgemeine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gab. Das BAG musste nun entscheiden, ob und in welchem Umfang Arbeitgeber künftig zur Erfassung und Dokumentation der Arbeitszeit verpflichtet sind.

Bereits 2019 urteilte der EuGH bezüglich Arbeitszeiterfassung, das BAG konkretisierte dieses Urteil nun.

Was sagt das Gericht?

Das Urteil des BAG fiel eindeutig aus: Arbeitgeber sind künftig dazu verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vollständig und korrekt zu erfassen. Die bisherigen Regelungen zur Arbeitszeiterfassung, die sich an den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes orientierten, reichen dafür nicht mehr aus. Das BAG fordert eine lückenlose Dokumentation der Arbeitszeit, die auch die Pausen und Überstunden einschließt. Das Urteil des BAG hat weitreichende Konsequenzen für Unternehmen in Deutschland. Sie müssen ihre Arbeitszeiterfassungssysteme überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um den neuen Anforderungen zu genügen. Insbesondere kleinere Unternehmen könnten hier vor Herausforderungen stehen, da sie bislang oft keine elektronischen Zeiterfassungssysteme genutzt haben. Für sie wird es nun schwieriger, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lückenlos zu dokumentieren.

Gleichzeitig bietet das Urteil aber auch Chancen. Eine vollständige und korrekte Arbeitszeiterfassung kann dazu beitragen, Arbeitszeitverstöße und Überstunden zu reduzieren und die Arbeitsbedingungen insgesamt zu verbessern. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben durch das Urteil des BAG zudem bessere Möglichkeiten, ihre Ansprüche auf bezahlte Überstunden und Pausen durchzusetzen.

Was fordert das Gericht?

  • Arbeitszeiterfassung grundsätzlich für alle Pflicht
  • Gilt ab sofort
  • Dokumentation von Arbeitszeit, Pausen und Überstunden

 Und nun?

Insgesamt ist das Urteil des BAG zur Arbeitszeiterfassung ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und Fairness auf dem Arbeitsmarkt. Es stellt allerdings auch eine Herausforderung für Unternehmen dar, die nun ihre Arbeitszeiterfassungssysteme anpassen müssen. Arbeitgeber sollten sich daher frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch nehmen, um mögliche Haftungsrisiken zu minimieren. MyTimeTracker möchte Unternehmen dabei unterstützen und stellt insbesondere für kleine Unternehmen durch eine kostengünstige und einfach implementierbare Lösung dar.

Quellen: WELT

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