Zeitumstellung: Arbeitszeit und Überstunden

Zeitumstellung_Uhr

Jens Schlatmann

17. Mrz 2024

Kategorie: Good2Know, Zeiterfassung

Ein oft leidiges Thema für viele Menschen in Deutschland ist die Zeitumstellung – im Herbst hat man eine Stunde mehr zur Verfügung und kann länger schlafen, im Frühling ist es genau anders herum. Neben der Umstellung des Schlafrythmus haben viele Menschen, die nachts arbeiten, auch noch das Problem, dass hierdurch die Arbeitszeit betroffen ist. Muss man einfach eine Stunde mehr oder weniger arbeiten? Gibt es Überstunden? Das Thema Arbeitszeit und Überstunden im Moment der Zeitumstellung wollen wir hier einmal aufgreifen.

Zeitumstellung in Deutschland

Wie bereits erwähnt, wird in Deutschland zwei Mal in Jahr die Zeit umgestellt. Von Winterzeit auf Sommerzeit, bzw. umgekehrt. Zwar gab es bereits verschiedene Anläufe die Umstellung in der gesamten Europäischen Union wieder abzuschaffe, diese sind jedoch bisher gescheitert. Die Zeitzone ist Angelegenheit der Mitgliedsstaaten. Das führt dazu, dass bisland weiterhin zwei Mal im Jahr die Uhr um 2:00 Uhr nachts entweder eine Stunde vorgestellt wird, also direkt auf 3:00 Uhr (Frühling) oder um 3:00 Uhr die Zeit zurück auf 2:00 Uhr gestellt wird (Herbst). Die Grundidee bei der Einführung im Jahre 1980 war es, Energie zu sparen indem man die Sonnenstunden mit Tageslicht auf Zeiten legt, in denen die meisten menschen Licht benötigen. Die Zeitumstellung ist aber seitdem umstritten und der gewünschte Effekt hat sich nicht eingestellt, zumindest nie im großen Stil.  

Bei einer Zeitumstellung wird in der Nachtschicht entweder eine Stunde mehr oder eine Stunde weniger als üblich gearbeitet.

Herbst: Eine Stunde länger

Wenn die Zeit im Frühling umgstellt wird, gibt es nachts eine Stunde mehr. Heißt das, dass man auch länger arbeiten muss? Nicht unbedingt, denn die Arbeitszeit hat in der Regel ein Soll von 8 Stunden. Nur wegen einer Zeitumstellung, muss man nicht automatisch länger arbeiten. Da die Schicht jedoch dann theoretisch früher enden würde und so der ganze Plan durcheinander käme, wurden Arbeitgebern hier ein „berechtigtes Interesse“ zugeschrieben. Das heißt, der Arbeitnehmer hat ein Recht, etwaigie Lücken oder Überschneidungen zu vermeiden. Ist im Tarif- oder Arbeitsvertrag nichts anderweitig geregelt, muss die zusätzliche Stunde auch gearbeitet – und vergütet – werden. Oft wird hier einfach eine Überstunde im Stundenkonto gutgeschrieben, da die Abreitszeit ja das eigentlich vorgesehene Soll überschreitet.

Frühjahr: Eine Stunde weniger

Bei der Zeitumstellung im Herbst fällt nachts eine Stunde weg, die normale Schicht würde sich hier so um eine Stunde verkürzen. Bei der wegfallenden Stunde sieht es etwas anders aus, denn hier kann die ausgefallene Stunde vom Arbeitnehmer nicht nachgeholt werden, denn sie hat es ja so nie gegeben. Normalerweise wird daher dennoch die normale Vergütung gewährt. Es verhält sich jedoch etwas anders, wenn man nach Stunden bezahlt wird. Hier muss die nicht geleistete Arbeitszeit auch nicht vergütet werden.

Überblick

  • Es lohnt sich, einen Blick in Arbeits- und Tarifvertag zu werfen
  • Die im Herbst zusätzlich geleistete Stunde ist abzuarbeiten, wird aber auch vergütet
  • Die im Frühjahr ausgefallene Stunde muss nicht nachgeholt werden, wird i.d.R. trotzdem vergütet

Fazit

Die jährlich zweimal stattfindende Zeiterfassung mag zwar so einiges durcheinanderbringen, jedoch ergeben sich für die meisten Arbeitnehmer in Deutschland keine Nachteile. Wird im Herbst die Nacht um eine Stunde länger, hat der Arbeitgeber zwar ein Recht auf diese Mehrleistung, diese muss jedoch auch entsprechend vergütet werden – meist sogar mit entsprechendem Nachtzuschlag. Im Frühjahr hingegen fällt die Nacht etwas kürzer aus, was für den Arbeitnehmer aber auch keinen Nachteil bedeutet, sodass die ausgefallene Stunde dennoch bezahlt wird. Grundsätzlich mag die Zeitumstellung im Zweifel zwar zu einer etwas längeren und anstrengenderen Nacht führen, so bedeutet sie zumindest finanziell keine Nachteile.

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