Urteil zur Zeiterfassung

Das Urteil

Bereits im Jahr 2019 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass Arbeitszeit grundsätzlich zu erfassen ist. Unternehmen sind hierbei in der Nachweispflicht und können diese auch nur bedingt an den Mitarbeiter abgeben. Der Gesetzgeber hat das Urteil zwar zur Kenntnis genommen und das Vorhaben eines neuen Gesetzes hat es auch in den Koalitionsvertrag der seit 2021 bestehenden Ampel-Regierung geschafft. Nun hat das Bundesarbeitsgericht in einem wegweisenden Urteil klar gestellt, dass eine Dokumentationspflicht bereits heute vollumfänglich besteht – auch für die Vertrauensarbeitszeit. Unternehmen sind daher unter Zugzwang und sollten spätestens jetzt bestehende Systeme überprüfen oder über die Anschaffung eines neuen Systems nachdenken. Durch die im Dezember 2022 erfolge Urteilsverkündung wurde ebenfalls klar, dass eine reine Bereitstellung eines Systems zur freiwilligen Nutzung nicht ausreicht, es muss auch genutzt werden, denn Arbeitszeiten sind „zwingend zu erfassen“. Bußgelder oder Strafen drohen bisweilen nur im Klage- oder Haftungsfall, jedoch kann sich das durch eine Novelle des Arbeitszeitgesetzes ändern. Im April 2023 hat das Bundesarbeitsministerium einen Entwurf vorgestellt, der eine elektronische Zeierfassung verpflichtend einführen würde. Mehr dazu hier.

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Digitale Zeiterfassung

Insbesondere im Kontext von Vertrauensarbeitszeit und Homeoffice liegen die Vorteile einer digitalen Lösung auf der Hand. Bereits heute gibt es vielfältige Lösungen, oft integriert in das Personalmanagement, um Schichtpläne, Urlaubstage, Krankheit oder einfach die Arbeitszeit zuverlässig zu dokumentieren. Mit Apps, Terminals und PC-Software kann schnell und einfach die Pflicht zur Zeiterfassung erfüllt werden. Durch einfache Systeme und einen intuitiven Aufbaue kann dabei sogar noch Zeit zu Exceltabellen oder Stundenlisten gespart werden. Mit wenigen Klicks können Mitarbeiter auch von Zuhause stempeln oder die geleistete Arbeitszeit bequem eintragen. Besonders im Kontext von Homeoffice und „New Work“ spielen aber die altbekannten Terminals hier nur eine untergeordnete Rolle, da sie mehr Kosten als Nutzen produzieren – eine App funktioniert ja schließlich auch im Büro. Durch Cloud-basierte Anwendungen muss oft nichtmal eine Software installiert werden, was wiederum die Kosten gering hält. Mit MyTimeTracker vereinen Sie all diese Vorteile mit einem kostengünstigen Angebot.

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Was jetzt wichtig ist

Wer bisher kein Zeiterfassungssystem in Verwendung hatte und auch nicht auf stundenweise Abrechnung von vielen Mitarbeitern angewiesen ist, kann durch genaues Hinschauen viel Geld sparen. Es gibt einige Lösungen die oft einen großen Umfang an Funktionen mitbringen, doch sollte man sich bei der Auswahl genau die Frage stellen, ob eine DATEV-Schnittstelle oder ein mehrstufiger Genehmigungsprozess wirklich nötig sind, wenn es bisher ja auch ohne funktioniert hat. Am Ende soll die Vertrauensarbeitszeit ja eigentlich erhalten bleiben und nicht durch unnötige und teuere Software beschnitten werden.

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